Die nicht für die Kosten und Risikoübernahme verbrauchten Beitragsteile, welche mit Zinsen angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages, bekommt man den Rückkaufswert ausgezahlt, das normalerweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital.