Definition:
Ein Aufteilungsplan ist ein dokumentierter Plan, der die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Eigentumseinheiten, wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder eines gemischt genutzten Gebäudes darstellt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Teilungserklärungsdokuments, das bei der Umwandlung von Mieteigentum in Eigentumswohnungen erstellt wird.

Erklärung:
Der Aufteilungsplan wird in der Regel von einem Architekten oder Vermessungsingenieur erstellt und muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Er enthält detaillierte Angaben zu den einzelnen Einheiten, deren Lage, Größe und den dazugehörigen Sondereigentums- sowie Gemeinschaftseigentumsteilen. Dieser Plan ist grundlegend für die rechtliche Definition der einzelnen Wohneinheiten und wird ins Grundbuch eingetragen.

Beispiel:
Ein Investor kauft ein altes Bürogebäude und plant, es in ein Wohngebäude mit 20 Eigentumswohnungen umzuwandeln. Für diese Umwandlung wird ein Aufteilungsplan benötigt, der jede Wohnung genau beschreibt und die Gemeinschaftsbereiche wie Flure, Dach und Keller klar definiert. Dieser Plan wird dann beim Grundbuchamt eingereicht, um die neuen Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.

So hilft ROCKSOLID:
ROCKSOLID unterstützt Kunden beim Verständnis und der Erstellung von Aufteilungsplänen im Rahmen von Immobilienprojekten. Wir arbeiten mit qualifizierten Fachleuten zusammen, um sicherzustellen, dass der Aufteilungsplan den rechtlichen Anforderungen entspricht und effektiv zur klaren Definition von Eigentumseinheiten beiträgt. Durch unsere Beratung helfen wir Kunden, mögliche Komplikationen im Prozess zu vermeiden und sorgen für eine reibungslose Abwicklung bei der Umwandlung von Mieteigentum in Eigentum.

Definition:
Ein Aufteilungsplan ist ein dokumentierter Plan, der die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Eigentumseinheiten, wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder eines gemischt genutzten Gebäudes darstellt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Teilungserklärungsdokuments, das bei der Umwandlung von Mieteigentum in Eigentumswohnungen erstellt wird.

Erklärung:
Der Aufteilungsplan wird in der Regel von einem Architekten oder Vermessungsingenieur erstellt und muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Er enthält detaillierte Angaben zu den einzelnen Einheiten, deren Lage, Größe und den dazugehörigen Sondereigentums- sowie Gemeinschaftseigentumsteilen. Dieser Plan ist grundlegend für die rechtliche Definition der einzelnen Wohneinheiten und wird ins Grundbuch eingetragen.

Beispiel:
Ein Investor kauft ein altes Bürogebäude und plant, es in ein Wohngebäude mit 20 Eigentumswohnungen umzuwandeln. Für diese Umwandlung wird ein Aufteilungsplan benötigt, der jede Wohnung genau beschreibt und die Gemeinschaftsbereiche wie Flure, Dach und Keller klar definiert. Dieser Plan wird dann beim Grundbuchamt eingereicht, um die neuen Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.

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Für jeden Traum, die passende Finanzierung

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