Definition:
Die Auflassung ist ein im deutschen Immobilienrecht gebräuchlicher Begriff, der die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück bezeichnet. Sie ist einer der wesentlichen Bestandteile des Grundstückskaufvertrages und muss notariell beurkundet werden.

Erklärung:
Die Auflassung erfolgt in der Regel im Rahmen des notariellen Kaufvertrages und ist die Grundlage für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Erst durch die Eintragung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer des Grundstücks. Die Auflassung ist also eine notwendige Voraussetzung für die rechtliche Übertragung von Immobilieneigentum in Deutschland.

Beispiel:
Ein Paar kauft ein Grundstück, um darauf ein Haus zu bauen. Im Kaufvertrag, der bei einem Notar geschlossen wird, erklären Verkäufer und Käufer ihre Einigung über den Eigentumsübergang – die Auflassung. Der Notar reicht dann einen Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels beim zuständigen Grundbuchamt ein. Nach der Eintragung im Grundbuch sind die Käufer die rechtlichen Eigentümer des Grundstücks.

So hilft ROCKSOLID:
ROCKSOLID unterstützt Kunden während des gesamten Prozesses des Immobilienerwerbs, von der ersten Beratung über die Vertragsgestaltung bis hin zur notariellen Beurkundung der Auflassung und der Grundbucheintragung. Wir stellen sicher, dass alle Schritte korrekt und fristgerecht durchgeführt werden, und helfen bei der Klärung aller rechtlichen Fragen, die im Rahmen des Kaufprozesses auftreten können. Unsere Expertise gewährleistet eine reibungslose und sichere Übertragung des Eigentums.

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Die Auflassung ist ein im deutschen Immobilienrecht gebräuchlicher Begriff, der die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück bezeichnet. Sie ist einer der wesentlichen Bestandteile des Grundstückskaufvertrages und muss notariell beurkundet werden.

Erklärung:
Die Auflassung erfolgt in der Regel im Rahmen des notariellen Kaufvertrages und ist die Grundlage für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Erst durch die Eintragung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer des Grundstücks. Die Auflassung ist also eine notwendige Voraussetzung für die rechtliche Übertragung von Immobilieneigentum in Deutschland.

Beispiel:
Ein Paar kauft ein Grundstück, um darauf ein Haus zu bauen. Im Kaufvertrag, der bei einem Notar geschlossen wird, erklären Verkäufer und Käufer ihre Einigung über den Eigentumsübergang – die Auflassung. Der Notar reicht dann einen Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels beim zuständigen Grundbuchamt ein. Nach der Eintragung im Grundbuch sind die Käufer die rechtlichen Eigentümer des Grundstücks.

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Für jeden Traum, die passende Finanzierung

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